06 / 01 / 2021 22:12h

COVID Kredit

COVID Kredit

Was waren die Kriterien für den Bezug eines Covid-Kredites?

  • Die Unternehmung muss bereits vor der COVID-19-Pandemie in der Schweiz, d.h. vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein.
  • Sie muss aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein.
  • Sie befindet sich weder in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren noch in Liquidation.
COVID-19-Kredite konnten zudem nur beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht bereits COVID-19-Liquiditätshilfen gestützt auf die vom Bundesrat am 20. März verabschiedeten Notverordnungen in den Bereichen Sport und Kultur bezogen wurden.
 
Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

SHARE: