06 / 04 / 2025 18:19h

Revisionsstelle wechseln - aber wie?

Revisionsstelle wechseln - aber wie?

Sie überlegen sich, die Revisionsstelle zu wechseln? So gehen Sie vor.

Ein Revisionsstellenwechsel in der Schweiz muss sorgfältig und gesetzeskonform durchgeführt werden, egal ob es sich um eine ordentliche oder eingeschränkte Revision handelt.

Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung gewählt (Art. 730 OR) und die Wahl muss ordentlich im Protokoll der GV dokumentiert werden. Bei der Gründung oder bei einem Wechsel während des Geschäftsjahres kann die Wahl auch durch schriftlichen Zirkulationsbeschluss erfolgen. Die neue Revisionsstelle muss vor Annahme der Wahl prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Unabhängigkeit, Fachkompetenz, keine Interessenkonflikte) und gegebenenfalls die Annahme der Wahl dies schriftlich bestätigen, mit einer Wahlannahmeerklärung).

Somit ist beim Wechsel der Revisionsstelle wie folgt vorzugehen:

  • Einholung einer Offerte bei der neuen Revisionsstelle.
  • Entscheid des Verwaltungsrates für die neue Revisionsstelle und Vorschlag an die Generalversammlung (als Traktandum).
  • Einholung der Wahlannahmeerklärung bei der neuen Revisionsstelle.
  • Wahl der neuen Revisionsstelle durch die Generalversammlung.
  • Meldung der Mutation durch den Verwaltungsrat an das zuständige Handelsregisteramt. Hierzu werden vom Handelsregisteramt folgende Unterlagen benötigt:
    • Protokoll oder Protokollauszug der GV mit dem Wahlbeschluss
    • Erklärung der neuen Revisionsstelle zur Annahme des Mandats (Wahlannahmeerklärung im Original)

Gerne stellen wir Ihnen eine Revisionsofferte! Nutzen Sie unser Formular oder senden Sie uns eine Email.

Haben Sie allgemeine Fragen zum Revisionsstellenwechsel? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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