04 / 02 / 2022 06:44h

COVID19: Kantonales Härtefallprogramm / a fonds perdu Zuschüsse

COVID19: Kantonales Härtefallprogramm / a fonds perdu Zuschüsse

Besteht eine Rückzahlungsverpflichtung?

Hat Ihr Unternehmen von einem kantonalen Härtefallprogramm profitiert respektive a fonds perdu Zuschüsse erhalten?
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen eine Rückzahlungsverpflichtung besteht!

Achtung: Die Kantone haben hierzu unterschiedliche Vorgehensweisen resp. Regelungen erlassen.

Beispiel Kanton Zürich:

Bei der Anspruchsperiode handelt es sich um den Zeitraum, für den Härtefallbeiträge beantragt wurden. Dies war maximal für die Periode vom 1. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2021. In diesem Zeitraum dürfen die Härtefallbeiträge den Aufwand nicht übersteigen, d.h. es durften keine Beiträge beantragt werden, welche die ungedeckten Kosten übersteigen. Im genannten Zeitraum darf somit kein Gewinn erzielt werden.

 

Daraus ergeben sich vielfältige Fragen! Beispielsweise folgende:

  • Muss ein Zwischenabschluss erstellt werden um einen allfälligen Gewinn einer Periode zuordnen zu können?
  • Wie sieht es konkret in meinem Kanton aus?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wie analysieren Ihren fall konkret.

SHARE: